Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend und vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision, unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten.

Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Die Informationen beruhen auf Aussagen und Unterlagen der Auftraggeber oder Dritter, für deren Richtigkeit wir keine Haftung und Gewähr übernehmen. Tätigkeiten sind ausdrücklich auch für den anderen Teil gestattet. Zwischenverwertung behalten wir uns vor.

Die Maklergebühr entsteht und ist fällig und zahlbar am Tag des Vertragsabschlusses, einer Anzahlung, der Beurkundung oder der Objektübergabe eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Weisen wir eine Immobilienobjekt nach, für das ein Zwangsversteigerungsverfahren besteht oder wird die Zwangsversteigerung nach unserem Nachweis durchgeführt, ist unsere Provision in voller Höhe fällig und zahlbar, wenn der rechtsgültige Zuschlag durch Zwangsversteigerung erfolgt.

Auf Kenntnis des Objektes kann sich nur berufen werden, wenn uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass das frühere Angebot bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für weitere Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit begründet den Provisionsanspruch. Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers Gegenstand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben zwei Jahre Gültigkeit. Provisionspflicht besteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften.

Kommt innerhalb Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird. Ist kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Orte des Angebots üblichen Sätze.

Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grund des Vertrages. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevorstehenden Vertragsabschluss zu verständigen.

Ein Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht einen Monat vor Fristablauf gekündigt wird. Mit dem Ablauf eines Alleinauftrages läuft ein gewöhnlicher Auftrag weiter, wenn nicht jede Maklertätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierüber eine besondere Vereinbarung getroffen ist.Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen.